Zucht im SSV
Falls Interesse an einer Verpaarung mit unserem Rüden,
Bernewas's Ladislaw
besteht, dann sind folgende Zuchtbestimmungen des SSV zu beachten.
Für Hündinnen aus dem Ausland und dem DCBS bedarf es laut § 9 der Zuchtbestimmungen des SSV in der Regel einer Genehmigung durch die Zuchtleitung.
Diese Genehmigung ist bei Frau Fechler (Zuchtleitung im SSV - E-Mail: fechler@ssv-ev.de) spätestens 6 Wochen vor der geplannten Verpaarung zu beantragen.
Für die Beantragung des Antrages werden von Frau Fechler folgende Unterlagen des nicht SSV-Hundes benötigt:
- Kopie der Ahnentafel
- Kopie des Körberichtes (falls in dem entsprechenden Land Körungen durchgeführt werden)
- Kopie der Röntgenbefunde HD / ED
- Angaben zur Alterstruktur der Ahnen (mindestens 10 von 14)
Einzureichen sind:
Entweder aktuelle Lebendmeldungen (nicht älter als ein Jahr), die von einem Tierarzt, Zuchtwart oder dem zuchtbuchführenden Verein bestätigt sind. Aktuelle Richterberichte, Prüfungsurkunden oder entsprechende offizelle Belege genügen ebenfalls.
Bei den als tot gemeldeten Hunden muss das Wurf- und Todesdatum - hier reichen Monat und Jahr - dokumentiert sein. Auch dies muss mit Unterschriften der Besitzer der einzelnen Hunde, des behandelnden Tierart oder dem Verein beglaubigt sein
Für Hündinnen aus dem SSV und aus der Schweiz wird keine gesonderte Genehmigung durch die Zuchtleitung benötigt.
Wir möchten von Ihrer Hündin folgende Unterlagen in Kopie:
- Ahnentafel
- Röntgenbefund
- Körbericht